seit 1.Jänner 2023 gilt europaweit die EU-DAC7 Richtlinie. Diese bringt umfassende Meldepflichten für digitale Buchungsplattformen mit sich. Meldepflichtige Plattformen sind verpflichtet, zusätzliche Daten zu erheben und im Jänner 2024 erstmals die Meldung für das Jahr 2023 durchzuführen.
Nach unserem Verständnis sind von DAC7 jene Deskline Kunden betroffen, die es Anbietern erlauben (Vereinbarung) auf Ihren Plattformen Geschäfte abzuschließen (z.B. Buchungen für Unterkünfte, Erlebnisanbieter, Gästeführer).
Eine meldepflichtige Plattform wird durch die DAC7 Regelung u.a. verpflichtet:
- Daten zur Identifizierung der buchbaren Anbieter zu erheben wie z.B. Steuernummern, UID, Firmenbuch/Handelsregisternummern, Adresse etc.
- Diese Daten auf Plausibilität zu prüfen
- Die Daten jährlich Ende Jänner mit Angabe zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten des Vorjahres (Buchungsumsätze, Anzahl Buchungen etc) an die Steuerbehörde zu melden
Dazu wird von Feratel im WebClient ein extra Punkt angelegt um die Möglichkeit zur Speicherung dieser Daten und auch die Möglichkeit zur Meldung der Daten zu bieten.
Wir informieren euch darüber sobald dieser von Feratel aktiviert wird. Unabhängig davon empfehlen wir jedem, die Rechtslage zusätzlich mit euren Steuerberatern zu klären.