Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
der europäische Gesetzgeber verpflichtet nun alle Anbieter von Onlinebuchungsportalen und Onlinediensten (Im Gesetzesdeutsch allgemein „Plattformen“ genannt), Kontrollmeldungen über die Anbieter und Umsätze zu melden.
Eine erste Meldung ist für alle Anbieter und Umsätze für das Jahre 2023 zum 31. Januar 2024 erforderlich.
Dieses neue Gesetz gilt auch für uns als Kleinwalsertal Tourismus für alle online buchbaren Angebote, die wir vermitteln. Somit sind Eure Angebote bzw. vermittelten Umsätze der Ferienunterkünfte auf unserer Internetseite ab sofort meldepflichtig.
Damit wir die erforderlichen Daten an die Finanzbehörde übermitteln können, benötigen wir Eure aktive Mithilfe. Die Daten müssen bis spätestens 14. Januar 2024 im feratel WebClient eingepflegt sein, damit wir diese rechtzeitig übermitteln können.
Beim nächsten LogIn im feratel WebClient werdet Ihr über einen Hinweis zu einer Eingabemaske geleitet. Hier könnt Ihr ganz einfach die fehlenden Daten eintragen und durch Euer Speichern werden diese im System hinterlegt. Gastgeber, welche mit einem Hotelprogramm arbeiten, bitten wir, sich im feratel WebClient einzuloggen und die fehlenden Daten zu ergänzen. Sollte Euch das Passwort nicht mehr vorliegen, könnt Ihr unter beratung@kleinwalsertal.com ein neues Passwort beantragen.
Bitte beachtet: Bei nahezu allen Betrieben ist unter Anbieter-Typ „Firma (juristische Person)“ hinterlegt. Dies muss überarbeitet werden, außer Ihr seid eine „juristische Person“.
HIER findet Ihr alle wichtigen Informationen zu DAC7, sowie eine Verlinkung auf die Richtlinien in Österreich. Bei Unklarheiten und Fragen wendet Euch bitte an Euren Steuerberater.
Hinweis: Dies betrifft nur Betriebe, welche einen Vertrag zur Online-Buchbarkeit mit der Kleinwalsertal Tourismus eGen abgeschlossen haben.
Herzliche Grüße
Eure Buchhaltung der Kleinwalsertal Tourismus eGen