Du planst, deinen Gästen ein Gesamtpaket aus Unterkunft, Aktivitäten und Erlebnissen anzubieten? Dann wirf unbedingt einen Blick auf das österreichische Pauschalreisegesetz!
Was gilt laut Gesetz?
Nur gewerbliche Betriebe dürfen sogenannte Pauschalreisen verkaufen – also Angebote, die mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (z. B. Übernachtung + geführte Wanderung oder Unterkunft + Eintritt in eine Therme) zu einem Gesamtpreis bündeln.
Warum ist das wichtig?
Wer eine Pauschalreise anbietet, übernimmt auch zusätzliche Pflichten:
Dazu gehören z. B. eine Kundengeldabsicherung, ausführliche Informationspflichten vor Vertragsabschluss sowie klare Regelungen im Falle von Änderungen oder Stornierungen.
Diese Vorgaben lassen sich nur von gewerblichen Anbietern erfüllen.
Für Privatvermieter:innen ist es daher nicht erlaubt, Pauschalangebote zu erstellen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Nicht erlaubt für Privatvermieter:innen:
„3 Übernachtungen inklusive E-Bike-Verleih und Almjause auf der XYZ-Hütte zum Gesamtpreis von € 249,–“
Erlaubt:
Du empfiehlst vor Ort oder auf deiner Website Ausflüge, Erlebnisse oder Restaurants – die Buchung erfolgt dann direkt über den jeweiligen Anbieter oder individuell durch den Gast.