Vermittlung der Leistung an einen Portalpartner oder eine Meta-Suchmaschine („Portal“), wobei dieses Portal selbst wiederum nur als Vermittler auftritt, woraus wiederum ein Beherbergungsvertrag zwischen Beherberger und Gast resultiert.
Hier treten der TVB sowie auch das Portal lediglich als Vermittler auf. Dieser Vertriebskanal ist automatisch für jeden Beherberger freigeschalten, wobei eine Freischaltung durch den TVB je nach Portal nur für bestimmte Kategorien von Beherbergen möglich ist (zB nur Ferienwohnungen etc); Es besteht kein Rechtsanspruch des Beherbergers auf Freischaltung für alle Portale. Dieser Vertriebskanal ist – sofern dies durch den TVB aufgrund der Kategorie des Beherbergers aktiviert wird - automatisch für jeden Beherberger freigeschalten. Der Beherberger kann die angeschlossenen Buchungsportale und die hinterlegten Aufschläge (siehe unten) jederzeit im WebClient nachverfolgen. Der Beherberger kann den Vertrieb über einzelne oder alle Portale unterbinden , indem er die Datenübertragung an diese im WebClient unterbindet (deaktiviert). Werden durch den TVB unterjährig neue Portalpartner „angeschlossen“, erfolgt eine entsprechende Information an den Beherberger und es besteht wiederum die Möglichkeit einer Deaktivierung über den WebClient. Wenn der Beherberger die Portale nicht deaktiviert, so werden die Konditionen des jeweiligen Portals akzeptiert.
Die für den Vertriebskanal B anfallenden Kommissionen und Systemgebühren werden automatisch über den Revenue-Manager auf den Preis aufgeschlagen.