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TVB-Infogramm

Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

2023 - Nr. 57

Neuer Vertrag für Beherberger

Der TVB Paznaun – Ischgl baut die Vermarktung der online buchbaren Vermieter aus.

Zusätzlich zur bisherigen Vermarktung über die TVB Webseiten (Vertriebskanal A) werden 2 neue Vertriebskanäle eingeführt. Die Vermarktung über Portalpartner (z.B. Hometogo, Holidu) (Vertriebskanal B) und die Vermarktung über das Reisebüro des TVB Paznaun  – Ischgl (Vertriebskanal C). Unten findet ihr die Informationen zu den verschiedenen Vertriebskanälen.

 

Für diese Vermarktung ist ein neuer Vertrag zwischen dem TVB und den Vermietern nötig. Weiteres benötigen wir für die Vertriebskanäle B und C ein Sepa Lastschriftmandant.

 

 

 

Vertriebskanal A (Online-Buchung über die TVB Webseiten)

Vermittlung der Leistung über das Online-Buchungscenter direkt an den Gast, woraus ein Beherbergungsvertrag zwischen Beherberger und Gast resultiert. Hier tritt der TVB lediglich als Vermittler auf.

Dieser Vertriebskanal ist automatisch für jeden Beherberger freigeschalten. Für diesen Vertriebskanal fällt keine Kommission oder Systemgebühr an.

 

Vertriebskanal B (Vermittung über Portalpartner)

Start ab Juli 2023 (Information bei Start folgt)

Vermittlung der Leistung an einen Portalpartner oder eine Meta-Suchmaschine („Portal“), wobei dieses Portal selbst wiederum nur als Vermittler auftritt, woraus wiederum ein Beherbergungsvertrag zwischen Beherberger und Gast resultiert.

 

Hier treten der TVB sowie auch das Portal lediglich als Vermittler auf. Dieser Vertriebskanal ist automatisch für jeden Beherberger freigeschalten, wobei eine Freischaltung durch den TVB je nach Portal nur für bestimmte Kategorien von Beherbergen möglich ist (zB nur Ferienwohnungen etc); Es besteht kein Rechtsanspruch des Beherbergers auf Freischaltung für alle Portale. Dieser Vertriebskanal ist – sofern dies durch den TVB aufgrund der Kategorie des Beherbergers aktiviert wird - automatisch für jeden Beherberger freigeschalten. Der Beherberger kann die angeschlossenen Buchungsportale und die hinterlegten Aufschläge (siehe unten) jederzeit im WebClient nachverfolgen. Der Beherberger kann den Vertrieb über einzelne oder alle Portale unterbinden , indem er die Datenübertragung an diese im WebClient unterbindet (deaktiviert). Werden durch den TVB unterjährig neue Portalpartner „angeschlossen“, erfolgt eine entsprechende Information an den Beherberger und es besteht wiederum die Möglichkeit einer Deaktivierung über den WebClient. Wenn der Beherberger die Portale nicht deaktiviert, so werden die Konditionen des jeweiligen Portals akzeptiert.

 

Die für den Vertriebskanal B anfallenden Kommissionen und Systemgebühren werden automatisch über den Revenue-Manager auf den Preis aufgeschlagen.

 

 

Vertriebskanal C (Pauschalen/Reisebüro)

Buchung der Leistung unmittelbar durch den TVB, wobei dieser selbst Vertragspartner des Beherbergungsvertrages wird und die gebuchten Leistungen – allenfalls in Kombination mit weiteren Reiseleistungen – an den Gast weitergibt (hier tritt der TVB als Veranstalter auf und es wird dem Gast regelmäßig eine „Pauschalreise“ im Sinne des Pauschalreisegesetzes angeboten).

Bei der Buchung der Leistungen durch den TVB über den Vertriebskanal C fällt keine Kommission an, jedoch hat der TVB die Möglichkeit die freien Kontingente nach freiem Belieben um einen um 10 % reduzierten Preis zu buchen („reduzierter Preis“, entspricht 90 % des hinterlegten Preises). Etwaige Erhöhungen über den „Revenue-Manager“ oder automatische Erhöhungen haben hier keine Geltung bzw. sind nicht anwendbar.

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