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Vollversammlung TVB Paznaun – Ischgl 

12. November 2024, 20:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

Die außerordentliche Vollversammlung des Tourismusverbandes Paznaun – Ischgl wird für morgen Dienstag, den 12. November 2024, um 20.00 Uhr in den Gemeindesaal in Kappl einberufen.

 

Die Mitglieder vom Tourismusverband werden hiermit eingeladen, an dieser Vollversammlung teilzunehmen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einberufung nach § 9 Abs. 1 Tiroler Tourismusgesetz 2006 rechtzeitig und richtig erfolgt ist!

 

 

Für den Tourismusverband:

Alexander von der Thannen, Obmann

Einladung
Vollversammlung TVB Paznaun Ischgl 

Bestimmungen über die Ausübung des Stimmrechts gemäß Tiroler Tourismusgesetz 2006 (§ 8) 

Bestimmungen über die Ausübung des Stimmrechts gemäß Tiroler Tourismusgesetz 2006 (§ 8):

 

(1) Eigenberechtigte natürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben.

 

(2) Juristische Personen, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften haben ihr Stimmrecht durch vertretungsbefugte Organe oder schriftlich bevollmächtigte Prokuristen auszuüben. Sind mehrere Personen vertretungsbefugt, so ist zur Ausübung des Stimmrechts aus diesen ein gemeinsamer Vertreter zu bestellen. Personengemeinschaften, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig sind, haben ihr Stimmrecht durch ein schriftlich bevollmächtigtes Mitglied auszuüben. Zur Ausübung des Stimmrechts genügt die Vorlage einer schriftlichen eidesstattlichen Erklärung des Bevollmächtigten über das aufrechte Bestehen einer diesbezüglichen Vollmacht.