Liebe Mitglieder,
Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit Andreas Steibl hat nunmehr ein Ende gefunden. Der Vorstand des TVB Paznaun – Ischgl wurde gestern Abend wie erwartet vom Obersten Gerichtshof informiert, dass der von Andreas Steibl eingebrachte Revisionsantrag abgewiesen wird.
Somit ist der vom Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz getroffene Entscheid vom 18. Oktober 2023 endgültig rechtskräftig. Alle nach dem Urteil aus erster Instanz erfolgten Zahlungen an Andreas Steibl sind dem Tourismusverband Paznaun – Ischgl zurückzuführen.
Als verantwortliche Funktionäre sind wir zufrieden, dass somit sämtliche Aufwendungen an den Verband zurückfließen und wieder im Sinne der gesamten Region zur Verfügung stehen.
Alexander von der Thannen
Obmann TVB Paznaun – Ischgl