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Infogramm 2024 | Nr. 40

Kooperationsvertrag für Beherberger 

 

Der TVB Paznaun – Ischgl hat im Herbst 2023 die Möglichkeit zur Vermarktung der online buchbaren Vermieter ausgebaut. Zusätzlich zur bisherigen Vermarktung über die TVB Webseiten (Vertriebskanal A) gibt es 2 zusätzliche Vertriebskanäle.

Die Vermarktung über Portalpartner (Vertriebskanal B) und die Vermarktung über das Reisebüro des TVB Paznaun – Ischgl (Vertriebskanal C).

 

Unten findet ihr die Informationen zu den verschiedenen Vertriebskanälen.

 

Für diese Vermarktung benötigt es den Kooperationsvertrag zwischen dem TVB und dem Vermieter. Weiteres benötigen wir für den Vertriebskanal B ein Sepa Lastschriftmandant.

 

Untenstehend der Vertrag und das SEPA-Lastschriftmandat für alle, die interessiert sind und den Vertrag noch nicht unterschrieben haben.

 

- Kooperationsvertrag für Beherberger 

- Sepa Lastschriftmandat 

 

 

 

Vertriebskanal A (Online-Buchung über die TVB Webseiten)

 

Vermittlung der Leistung über die TVB Webseiten direkt an den Gast, woraus ein Beherbergungsvertrag zwischen Beherberger und Gast resultiert. Hier tritt der TVB lediglich als Vermittler auf.

Dieser Vertriebskanal ist automatisch für jeden Beherberger freigeschalten. Für diesen Vertriebskanal fällt keine Kommission oder Systemgebühr an.

 

 

Vertriebskanal B (Vermittlung über Portalpartner)

 

Vermittlung der Leistung an einen Portalpartner oder eine Meta-Suchmaschine („Portal“, z.B. www.bestfewo.de, www.holidu.com, www.hometogo.de, www.weski.com), wobei dieses Portal selbst wiederum nur als Vermittler auftritt, woraus wiederum ein Beherbergungsvertrag zwischen Beherberger und Gast resultiert.

 

Dieser Vertriebskanal wird automatisch freigeschalten. Der Beherberger kann den Vertrieb über einzelne oder alle Portale unterbinden, indem er die Datenübertragung an diese im WebClient unterbindet (deaktiviert). Werden durch den TVB unterjährig neue Portalpartner „angeschlossen“, erfolgt eine entsprechende Information an den Beherberger und es besteht wiederum die Möglichkeit einer Deaktivierung über den WebClient. Wenn der Beherberger die Portale nicht deaktiviert, so werden die Konditionen des jeweiligen Portals akzeptiert.

 

Die für den Vertriebskanal B anfallenden Kommissionen und Systemgebühren werden automatisch über den Revenue-Manager auf den Preis aufgeschlagen.

 

 

Vertriebskanal C (Pauschalen/Reisebüro)

 

Buchung der Leistung unmittelbar durch den TVB, wobei dieser selbst Vertragspartner des Beherbergungsvertrages wird und die gebuchten Leistungen – allenfalls in Kombination mit weiteren Reiseleistungen – an den Gast weitergibt (hier tritt der TVB als Veranstalter auf und es wird dem Gast regelmäßig eine „Pauschalreise“ im Sinne des Pauschalreisegesetzes angeboten).

Bei der Buchung der Leistungen durch den TVB über den Vertriebskanal C fällt eine Kommission in Höhe von 10 % an. Etwaige Erhöhungen über den „Revenue-Manager“ oder automatische Erhöhungen haben hier keine Geltung bzw. sind nicht anwendbar.