Der mit dem Berufungsverfahren betraute Rechtsbeistand Dr. Peter Klaunzer informierte den Aufsichtsrat des Tourismusverband Paznaun – Ischgl über die nunmehr eingelangte Berufungsentscheidung in der arbeitsrechtlichen Auseinandersitzung mit Andreas Steibl.
Dabei wurden die Details zum Urteil des Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen erläutert, wonach die Klage abgewiesen wurde. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen, sodass die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus wurde die Verbandsspitze über die weiteren Rechtsfolgen in Kenntnis gesetzt, die auch in der kommenden regulären Aufsichtsratssitzung am 6.11.2023 thematisiert werden.
Die nach dem erstinstanzlichen Urteil aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgten Zahlungen an Andreas Steibl sind zuzüglich Zinsen an den Tourismusverband Paznaun – Ischgl zurückzuzahlen. Andreas Steibl wurde dazu bereits über die Rechtsvertretung aufgefordert.
Laut Aufsichtsratsgremium fließen damit sämtliche Aufwendungen an den Tourismusverband retour und stehen damit wieder der gesamten Region und den Mitgliedern zur Verfügung.
Mit der Berufungsentscheidung betrachtet der Tourismusverband Paznaun – Ischgl die Angelegenheit für abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander von der Thannen
Obmann Tourismusverbandes Paznaun – Ischgl