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Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

DAC 7 - Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber

Liebe Mitglieder,

der europäische Gesetzgeber hat alle Anbieter von Onlinebuchungsportalen und Onlinediensten (allgemein „Plattformen“ genannt) dazu verpflichtet, Kontrollmeldungen über die Anbieter und Umsätze (kurz DAC7) auf solchen Plattformen abzugeben.

Da ihr mit uns den Vertrag über die Vermittlung über ein Onlinebuchungssystem abgeschlossen habt, auf dessen Grundlage wir euch die Möglichkeit der Onlinebuchbarkeit über das Deskline System verschaffen, gelten wir im Sinne des Gesetzes als Plattformbetreiber und sind zur Meldung verpflichtet.

Aufgrund dieser neuen Verpflichtung des europäischen Gesetzgebers, müssen wir als Plattformbetreiber mit 31.01.2024 die erste Meldung mit den vollständigen Daten an das Finanzamt abgeben.

Deshalb ist eure aktive Mithilfe als Gastgeber und Leistungsträger verpflichtend.

Beim Einstieg in den WebClient erhaltet ihr ab sofort ein Pop-Up Fenster, welches von euch vollständig ausgefüllt und bestätigt werden muss.

Wir ersuchen alle Vermieter bis zum 08. Januar 2024 in den WebClient einzusteigen und die erforderlichen Daten einzutragen und zu bestätigen.

Vielen Dank für eure Mithilfe.

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